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Haushaltshilfe

Wir springen für Sie ein

Wann kann ich eine Haushaltshilfe beantragen?

Wenn Sie Ihren Haushalt aus gesundheitlichen Gründen für einen bestimmten Zeitraum nicht eigenständig führen können und dies auch keine andere im Haushalt lebende Person für Sie übernehmen kann, haben Sie die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Kind unter 12 Jahre oder ein Kind mit einer Behinderung im Haushalt lebt.

Welche Tätigkeiten werden im Rahmen der Haushaltshilfe übernommen?

Der Umfang einer Haushaltshilfe orientiert sich am tatsächlichen Unterstützungsbedarf und umfasst alle Tätigkeiten, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind. Dies können zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Waschen, Betreuung der Kinder und Reinigungsarbeiten sein. Ein geregelter Tagesablauf wird somit sichergestellt.

Sie haben noch weitere Fragen? Bei Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie gerne umfassend zu unserem Angebot.

Kontakt
Svetlana Schumacher
Tel.: 0151 14532346
Email: schumacher@agilio.de

Kontakt

agilio gGmbH

Am Delft 6/7
26721 Emden

Tel. 04921-82046-0
Mail: info@agilio.de

Über uns

Die agilio gGmbH ist ein gemeinnütziger Träger, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und ihre Selbstbestimmtheit und Individualität durch das Angebot von passgenauen und flexiblen Unterstützungsleistungen zu stärken. 

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